Verhalten auf dem Schießstand
Schützen ist das Schießen und nur in Anwesenheit einer verantwortlichen
Aufsichtsperson (Schießleiter/Standaufsicht) gestattet.
Alle verwendeten Waffen müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
Bei allen auf den Schießständen abgestellten/abgelegten Waffen müssen die Verschlüsse offen und die Magazine entfernt sein und in die richtige Position gelegt werden, sodass Neuankömmlinge sofort erkennen,diese Waffe ist nicht geladen.
Zielübungen und das Laden der Waffe sind nur am Schießplatz gestattet, und zwar mit nach dem
Geschossfang gerichteter Mündung und erst nach Genehmigung des Schießleiters.
Eine Waffe darf nur abgelegt werden, wenn:
sich keine Munition in der Waffe befindet
sich kein Magazin in der Waffe befindet
Bei Ladehemmung oder sonstiger Störung ist die Waffe in Richtung des Geschossfanges zu richten und die Standaufsicht zu informieren.
Alle Zuwiderhandlungen werden mit einer Verwarnung oder ggf. Standverweis geahndet.
Alkohol- oder Drogenkonsum ist auf dem Schießstand verboten.
Bei Störungen im Schießbetrieb ist das Schießen sofort zu unterbrechen.
Auch im Falle irgendwelcher den Schützen oder den Wettkampf störenden oder gefährdenden
Ereignisse kann der Schießleiter das Schießen unterbrechen oder abbrechen.
Das Schießen darf erst auf Anordnung des Verantwortlichen fortgesetzt werden.
Den Anweisungen der Standaufsicht/des Schießleiters ist immer Folge zu leisten.